Wissenswertes zu Buchhaltung und Steuern

  • Freibetragsgrenze für steuerfreies Einkommen
    Die Grenze für steuerfreies Einkommen beträgt 2011 und 2012 8.004 Euro. Der Eingangssteuersatz lieg bei 14%.
  • Einführung der Steueridentifikationsnummer
    Die einheitliche elfstellige Tax Identification Number (TIN) ist eingeführt. Die TIN erhält jeder Bundesbürger - und behält sie bis zwanzig Jahre nach seinem Tod. Im Moment wird die "alte" Form der Steuernummer zusätzlich mitgeführt. 
  • Investitionsabzugsbetrag
    Ein Investitionsabzugsbetrag darf nicht nur für neue, sondern für alle beweglichen Wirtschaftsgüter gebildet werden. Allerdings müssen diese dann für mindestens ein volles Wirtschaftsjahr zu mehr als 90% rein betrieblich genutzt werden.
    Anschaffungskosten können darüber hinaus nur noch linear, also in gleich bleibenden Raten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
  • 2 Varianten für die Absetzbarkeit von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und Abschreibung
    a) GWG-Grenze liegt bei 150 Euro, Anschaffungen zwischen 150 und 1.000 Euro werden in einem Pool zusammengefasst und über 5 Jahre abgeschrieben. Anschaffungen über 1.000 Euro werden über die in der AfA-Tabelle festgeschriebene Zeit abgeschrieben.
    b) GWG-Grenze bei 410 Euro, Anschaffungen über 410 Euro werden nach AfA-Tabelle abgeschriebeDer Unternehmer entscheidet selbst, welche der beiden Varianten er anwendet, allerdings muss man sich
  • pro Wirtschaftsjahr(!) für ein(!) Verfahren entscheiden.
  • Absetzbarkeit der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer
    Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer müssen grundsätzlich als Betriebsausgaben (bei Selbstständigen und Unternehmern) oder Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) anerkannt werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die jährliche Obergrenze der angesetzten Kosten liegt bei 1.240 Euro pro Jahr.
  • Kosten der verbindlichen Finanzamtsauskunft
    Die Finanzämter wurden verpflichtet, Steuerpflichtigen vorab verbindliche Auskünfte in bestimmten Rechtsfragen zu erteilen. Diese Auskünfte sind jedoch gebührenpflichtig. Aber Achtung: Diese Kosten sind nicht steuerlich absetzbar!
  • Immer wieder Mehrwert-, Umsatz- und Vorsteuer
    1. Ob jemand Umsatzsteuer abführen muss oder nicht, entscheidet sich nach wie vor an den persönlichen Verhältnissen desjenigen, der die Rechnung stellt, nicht an den Verhältissen des Kunden!
    2. Viele kennen sich mit der Kleinunternehmerregelung nicht aus. Kommunizieren Sie das Thema daher bei jeglichen Preisverhandlungen und klären Sie, ob über Brutto- oder Nettopreise gesprochen wird.
    3. Wer die Umsatzgrenze von 17.500 Euro (Kleinunternehmerregelung) überschreitet, muss selbst darauf achten, dass er sofort ab dem folgenden Januar umsatzsteuerpflichtig wird.
  • Gültige Vorschriften für Rechnungslegung
    In allen Rechnungen (über 150 Euro!) muss enthalten sein:
    • Adresse des Leistungserbringers/-empfängers
    • Rechnungsdatum
    • die Steuernummer bzw. alternativ auch die
      Umsatzsteueridentifikationsnummer (UStID) des Leistungserbringers
    • der genaue Leistungs-/Lieferungsgegenstand
    • der genaue Leistungszeitpunkt/-zeitraum
    • eine fortlaufende Rechnungsnummer
    • wenn mit USt.: Nettobetrag, MwSt.-Satz(7%/19%), MwSt.-betrag, Bruttobetrag
    • wenn Kleinunternehmerregelung: nur Zahlbetrag (Brutto) und Bemerkung: Die Rechnung enthält keine USt. gemäß § 19c UStG; Datum als Zahlungsziel (evtl. "harte Tour": "sofort ohne Abzug")

      Liegt ein Vertrag/anderweitige Abrechnungsgrundlage vor, dann kann diese nur dann eine zusätzliche Rechnung ersetzten, wenn wirklich alle Angaben, die in einer Rechnung enthalten sein müssen, aufgeführt sind. Ansonsten ist eine Rechnung zusätzlich zum Vertrag zu stellen.
      Bei Kleinbetragsrechnung/Barquittungen unter 150 Euro reicht Name und Anschrift des Leistungserbringers, Name des Empfängers, Leistungsgrund und -zeitpunkt, Zahlbetrag und ggf. MwSt.-Satz.
  • Besteuerung ausländischer KünstlerInnen
    Kleinere Engagements bleiben steuerfrei. Die  Freigrenze pro Auftritt eines Künstlers liegt bei 250 Euro. Ab 251 Euro erfolgt eine gestaffelte Besteuerung.