NEU!! Gründerzuschuss für Existenzgründungen nach AlG I - Änderung seit 28.12.2011
Die Änderungen zum Gründerzuschuss nach AlG I sind in Kraft. Die aktuellen Änderungen:
- Wegfall des Rechtsanspruchs
- Mindestanspruchsdauer Alg I von 150 Tagen
- Verkürzung der hohen Förderphase I von neun auf sechs Monate
(Alg 1 + 300 € Sozialversicherungsausgleich) - Verlängerung der niedrigen Förderphase II von sechs auf neun Monate
(nur 300 € Sozialversicherungsausgleich).
Inzwischen ist amtlich; der Gründerzuschuss wird nicht gewährt, wenn die Gründung während einer Sperrzeit (eigene Kündigung oder eigenes Verschulden des Arbeitsplatzverlustes) oder während einer Ruhezeit (einvernehmliches vorzeitiges Ende des Arbeitsverhältnisses)erfolgt.
Ansonsten sind Gerüchte über eine Dienstanweisung im Umlauf, wonach der Zuschuss nur noch an unvermittelbaren Personen gewährt werden soll... - wir gehen dem nach. Wenn es in Ihrem Bereich keine festen Jobs gibt, gut. Was aber, wenn Ihr Beruf nachgefragt ist und Sie trotzdem lieber selbstständig wären? Behindert der Staat die fähigen Gründer? Baut er auf ihren Durchsetzungswillen, trotz allem? Ist gewollt, dass nur die gründen, die es sich leisten können??? - Wir wollen das alles noch nicht so wirklich glauben.... - wir bleiben erstmal dran. Erhoffe nichts... rechne mit allem... (auch mit dem Positiven, und sei es, dass es im Engagement, Klardenken und Wohlwollen einzelner Menschen - hier Arbeitsberater - zu Tage tritt... - das erleben wir im Augenblick tatsächlich... - Danke! Wir werden für unsere und mit unseren Klieenten alles tun, Ihr Vertrauen zu rechtfertigen.)
Existenzgründung aus AlG II
Gründern mit vorhergehendem AlG-II-Bezug steht das sogenannte Einstiegsgeld (Antrag über Jobcenter) zur Verfügung (i.d.R. Grundsicherung +50%). Auch hier muss ein qualifiziertes Unternehmenskonzept einschließlich Finanzplan erstellt werden (Hilfe dabei gibt es z.B. bei uns!).
Seit einiger Zeit ist speziell im Jobcenterbereich Dresden üblich, dass der potenzielle Gründer eine 4tägige Informations- und Testveranstaltung besuchen muss, an deren Ende entschieden wird, ob er nach einem 4wöchigen Gründerkurs vom Jobcenter oder gar nicht, im Ausnahmefall aber auch sofort gründen darf. Das lange Seminar ist grundsätzlich o.k., aber logischer Weise unspezifisch. Für Gründer mit einem Studienabschluss, nachgewiesenem branchenspezifischen Gründerseminar und gutem Unternehmenskonzept (was schon zur Infoveranstaltung vorgelegt werden kann) stehen die Chancen für eine Sofortgründung nicht schlecht... reden wir drüber....
Existenzgründungsförderung für Gründer ohne Leistungsanspruch bei AA oder ARGE
Gibt es nur noch in Thüringen: Gründer erhalten einen Zuschuss zu den betrieblichen Aufwendungen ihres Unternehmens, max. 12 x 600 Euro. Antragstelle ist die GfAW (www.gfawthüringen.de).


