Beratungskostenförderung in der Vorgründungsphase

Sachsen

  • Wer? Alle Gründer
  • Wie viel? 75 % vom Honorar
  • Umfang? Mind. 2 - max 4 TW
  • Antragsstelle und Verfahren? SAB bzw. einfach bei uns erfragen

 

Thüringen

  • Wer? Alle Gründer
  • Wieviel? 75% vom Honorar
  • Umfang? Max. 1.500 Euro (ca. 2,5 TW)
  • Antragsstelle und Verfahren? GfAW bzw. einfach bei uns erfragen

(Stand 10/2010)

Förderung von Beratungskosten nach der Gründung

  • KfW-Gründercoaching Deutschland

    Förderanteil 75% (NBL) bzw. 50% (ABL und Berlin)

    Bis 5 Jahre nach Gründung können natürliche Personen und Unternehmen eine weitergehende Betreuung und Beratung durch einen fachspezifischen Experten (Coach) in Anspruch nehmen. Das Honorar des Coachs wird zu 50% bzw. 75% mitfinanziert. Nähere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie u.a. bei uns.
    Unser Büro ist für das KfW-Gründercoaching gelistet und zugelassen. (siehe Beraterdatenbanken unter "wir verbinden")
    Bitte sprechen Sie uns darauf an.
  • KfW-Coaching bei Gründung aus AlG I und AlG II

    Förderanteil 90%!

    Seit 01.10.2008 haben o.g. Gründer die Möglichkeit, im ersten Jahr der Selbstständigkeit ein umfassendes Coaching zu beantragen. Die Beratungsleistung wird mit 90% gefördert, d.h. der max. Eigenanteil beträgt nur 400 Euro. Die Förderung kann für Kleinunternehmer auch als Bruttoförderung gewährt werden. Gründer aus AlG II können die 10 % Eigenanteil auch über die ARGE zusätzlich gefördert bekommen. Bei Bedarf kommen Sie gern auf uns zu.

    (Stand 01/2010)

Bildungsprämie des Bundes

Voraussetzung:

  • eigene Erwerbstätigkeit (auch Selbständige, Mütter und Väter in Elternzeit, Berufsrückkehrer/-innen und mitarbeitende Angehörige)
  • jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 25.600 Euro, bei gemeinsam Veranlagten (z. B. Ehepartnern) bis zu 51.200 Euro
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland

weiteres Vorgehen:

  • regionale Beratungsstelle aufsuchen (Ausweis und aktuellen Einkommenssteuerbescheid mitnehmen)
  • Prämiengutschein beantragen
  • Ausbildungsangebot auswählen (beruflicher Bezug muss gegeben sein)
  • Loslegen.

Weiterbildungsförderung in Sachsen

Förderung betrieblicher Weiterbildung (einzelbetriebliches Förderverfahren):

Was, u.a.?

  •   Verbesserung unternehmerischen Denkens und Handelns von  
      Mitarbeitern
  •   Weiterbildungsprojekte im Dienstleistungssektor
  •   Professionalisierung des Unternehmensmanagements in den
      Themenbereichen Unternehmensführung, strategische  
      Unternehmensplanung und Marketing
  •   Erwerb, Ausbau und Erhalt interkultureller Kompetenzen und 
      Kompetenzen im Bereich internationales Marketing

Wer, u.a.?

  •        Beschäftigte, Unternehmer (einschließlich Personen in Elternzeit)
  •        Praktikanten, Werkstudenten
  •        in begründeten Fällen Auszubildende, Arbeitslose oder sonstige  
           Personen, die wieder in das Erwerbsleben eintreten wollen
  •        Selbstständige (Freiberufler)

Wie viel?

  •        bis max. 80% der Weiterbildungskosten bei Gesamtfördersumme
           < 50.000 Euro