Beratungskostenförderung in der Vorgründungsphase
Sachsen
- Wer? Alle Gründer
- Wie viel? 75 % vom Honorar
- Umfang? Mind. 2 - max 4 TW
- Antragsstelle und Verfahren? SAB bzw. einfach bei uns erfragen
Thüringen
- Wer? Alle Gründer
- Wieviel? 75% vom Honorar
- Umfang? Max. 1.500 Euro (ca. 2,5 TW)
- Antragsstelle und Verfahren? GfAW bzw. einfach bei uns erfragen
(Stand 10/2010)
Förderung von Beratungskosten nach der Gründung
- KfW-Gründercoaching Deutschland
Förderanteil 75% (NBL) bzw. 50% (ABL und Berlin)
Bis 5 Jahre nach Gründung können natürliche Personen und Unternehmen eine weitergehende Betreuung und Beratung durch einen fachspezifischen Experten (Coach) in Anspruch nehmen. Das Honorar des Coachs wird zu 50% bzw. 75% mitfinanziert. Nähere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie u.a. bei uns.
Unser Büro ist für das KfW-Gründercoaching gelistet und zugelassen. (siehe Beraterdatenbanken unter "wir verbinden")
Bitte sprechen Sie uns darauf an.
- KfW-Coaching bei Gründung aus AlG I und AlG II
Förderanteil 90%!
Seit 01.10.2008 haben o.g. Gründer die Möglichkeit, im ersten Jahr der Selbstständigkeit ein umfassendes Coaching zu beantragen. Die Beratungsleistung wird mit 90% gefördert, d.h. der max. Eigenanteil beträgt nur 400 Euro. Die Förderung kann für Kleinunternehmer auch als Bruttoförderung gewährt werden. Gründer aus AlG II können die 10 % Eigenanteil auch über die ARGE zusätzlich gefördert bekommen. Bei Bedarf kommen Sie gern auf uns zu.
(Stand 01/2010)
Bildungsprämie des Bundes
Voraussetzung:
- eigene Erwerbstätigkeit (auch Selbständige, Mütter und Väter in Elternzeit, Berufsrückkehrer/-innen und mitarbeitende Angehörige)
- jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 25.600 Euro, bei gemeinsam Veranlagten (z. B. Ehepartnern) bis zu 51.200 Euro
- deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland
weiteres Vorgehen:
- regionale Beratungsstelle aufsuchen (Ausweis und aktuellen Einkommenssteuerbescheid mitnehmen)
- Prämiengutschein beantragen
- Ausbildungsangebot auswählen (beruflicher Bezug muss gegeben sein)
- Loslegen.
Weiterbildungsförderung in Sachsen
Förderung betrieblicher Weiterbildung (einzelbetriebliches Förderverfahren):
Was, u.a.?
- Verbesserung unternehmerischen Denkens und Handelns von
Mitarbeitern - Weiterbildungsprojekte im Dienstleistungssektor
- Professionalisierung des Unternehmensmanagements in den
Themenbereichen Unternehmensführung, strategische
Unternehmensplanung und Marketing - Erwerb, Ausbau und Erhalt interkultureller Kompetenzen und
Kompetenzen im Bereich internationales Marketing
Wer, u.a.?
- Beschäftigte, Unternehmer (einschließlich Personen in Elternzeit)
- Praktikanten, Werkstudenten
- in begründeten Fällen Auszubildende, Arbeitslose oder sonstige
Personen, die wieder in das Erwerbsleben eintreten wollen - Selbstständige (Freiberufler)
Wie viel?
- bis max. 80% der Weiterbildungskosten bei Gesamtfördersumme
< 50.000 Euro


