Recht in Online (Internet, Mail, Multimedia) – Ausgewählte Fragen

  • Tantiemen für Autoren von Internet-Texten ab 2008
    Von den Verwertungsgesellschaften wurde das Meldesystem METIS gestartet. Ab 2008 sollen darüber Autoren von Online-Texten Geld von der VG Wort erhalten. Die Ausschüttung soll für Texte erfolgen, die mindestens 1.800 Zeichen haben und die in ausreichender Zahl aufgerufen werden. Die Zahl der notwendigen Aufrufe wurde noch nicht beschlossen, wahrscheinlich soll die Untergrenze aber bei 3.000 Aufrufen pro Seite festgesetzt werden.

 

  • Vorschriften Pflichtangaben in E-Mails von Kaufleuten
    Seit Anfang 2007 gibt es das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister und zur Einrichtung eines zentralen Unternehmensregisters (EHUG). Dieses Gesetz regelt u.a., dass geschäftliche E-Mails den selben Formvorschriften unterliegen wie "normale" Geschäftsbriefe (Aufbewahrungspflicht).
    Für freiberuflich Selbstständige hat das Gesetz keine Bedeutung – auch dann nicht, wenn sie sich in einer GbR zusammengeschlossen haben. Ebenso betrifft es keine Einzelunternehmer, die keine Kaufleute sind.
    GmbHs und Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene Kaufleute hingegen sollten das Gesetz beachten, um Geldstrafen und Abmahnungen zu entgehen.

    (Stand 07/2007)