Über das Meldesystem METIS erhalten Autoren von Online-Texten Geld von der VG Wort. Die Ausschüttung erfolgt für Texte, die mindestens 1.800 Zeichen haben und die in ausreichender Zahl aufgerufen werden (Untergrenze 3.000 Aufrufen pro Seite.)

 

Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister und zur Einrichtung eines zentralen Unternehmensregisters (EHUG) regelt u. a., dass geschäftliche E-Mails den selben Formvorschriften unterliegen wie "normale" Geschäftsbriefe (Aufbewahrungspflicht).
Für freiberuflich Selbstständige hat das Gesetz keine Bedeutung – auch dann nicht, wenn sie sich in einer GbR zusammengeschlossen haben. Ebenso betrifft es keine Einzelunternehmer, die keine Kaufleute sind. Dennoch sei allen eine professionelle, aussagefähige Email-Signatur empfohlen.

 

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Parkettleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Raumausstatter
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Vorsicht in den Grenzbereichen, z. B. bei der Abgrenzung verschiedener Designstudiengänge könnte es in der Übergangszeit wieder schwierig werden. 

Meldepflichtig sind die wirtschaftlichen Berechtigten von Vereinigungen und Rechtsgestaltungen. Zu den Vereinigungen gehören alle juristischen Personen des Privatrechts wie AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, Societas Europaea, KGaA und eingetragene Personengesellschaften – etwa OHG, KG, Partnerschaften. Mit Rechtsgestaltungen sind Trusts und Treuhänder in Verbindung mit Stiftungen und stiftungsähnlichen Gebilden gemeint.

www.transparenzregister.de (Der Eintrag ist kostenlos)
Hinterlegt werden müssen folgende Informationen:

Name
Geburtsdatum
Wohnort
Staatsangehörigkeit
Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses

Das Recht auf Einsichtnahme in das Register haben in Deutschland nur Personen mit „berechtigtem Interesse“.